Bestattungsvorsorge
Vorsorge - Entlastung für den Trauerfall
Für die eigene Bestattung vorzusorgen, fällt vielen Menschen schwer. Nur wenige Menschen möchten sich zu Lebzeiten mit dem Tod auseinandersetzen. Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie jedoch alle wichtigen Aspekte der eigenen Bestattung regeln, so wird sichergestellt, dass Angehörige im Trauerfall nicht belastet werden und dass im Sterbefall alles nach den eigenen Wünschen geregelt wird. Eine Bestattungsvorsorge macht ebenfalls Sinn, wenn keine Angehörigen vorhanden sind und Sie alles schon zu Lebzeiten regeln möchten.
Ein Vorsorgevertrag nimmt Angst und Sorgen. Für die Vorsorge bietet sich ein Vorsorgevertrag an. In einem persönlichen Gespräch können Sie selbst über die Art und den Umfang Ihrer eigenen Bestattung entscheiden und so konkret alle Wünsche und Details festlegen.
Im Rahmen des Vorsorgegespräches kann ebenfalls ein Kostenvoranschlag
auf Basis der aktuellen Preise erstellt werden.
Somit wird den Hinterbliebenen durch den Vorsorgevertrag die oftmals
schwere Entscheidung um die Bestattungsart, sowie die finanzielle
Sorge abgenommen.
Folgende Punkte können bestimmt werden
- Bestattungsart: Erd- oder Feuerbestattung sowie weitere Beisetzungsformen (Seebestattung, Anonyme Bestattung, Naturbestattung …)
- Bestattungsort/ Friedhof
- Auswahl einer Grabstätte (über die Friedhofsverwaltung)
- Gestaltung, Umfang und Organisation der Trauerfeier und der Bestattung
- Auswahl von Sarg, Urne und Bestattungswäsche
- Gestaltung von Todesanzeigen und Trauerkarten
- Art und Umfang des Blumenschmuckes, der Dekoration und der Musik
- Kontakt und Auswahl eines Geistlichen oder einem freien Redner
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen zur Erledigung der Formalitäten. Alle weiteren individuellen und persönlichen Wünsche und Bedürfnisse
Finanzielle Absicherung
Bestattungskosten – Finanzierungsmöglichkeiten
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir Ihnen verschiedene Alternativen an
- Bestattungspakete nach Ihren persönlichen Bedürfnissen
- die treuhändische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Die Thematik der Bestattungsvorsorge ist heute von hoher Bedeutung,
da es eine soziale Absicherung durch den Staat aufgrund der Streichung
des Sterbegeldes nicht mehr gibt. Das Treuhandkonto ist heute die
Alternative zum Sterbegeld.
Nachdem alle Einzelheiten zu der Bestattung besprochen wurden, erhalten Sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Dementsprechend kann ein Bestattungsvorsorgevertrag erstellt werden und die Summe, der Bestattungskosten, die hinterlegt werden soll bei einem Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG eingezahlt werden.
Sie entscheiden, welche Summe Sie einzahlen möchten. Sie haben die Möglichkeit
eine Einmalzahlung, monatliche, vierteljährliche oder jährliche Zahlungen, direkt auf das Treuhandkonto, zu leisten.
Was ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Einrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. sowie des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V.. Sie ermöglicht die Finanzierung im Sterbefall und stellt auch eine Alternative zur Sterbegeldversicherung dar. Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:
- Sicherstellung der eigenen Wünsche und Vorstellungen durch die finanzielle Absicherung der Bestattung
- Keine direkten Zugriffe durch Dritte
- Sicherung der Geldanlage durch Bürgschaften der Treuhand AG und der jeweiligen Bank auf die eingezahlt wird
- Keine laufenden Beiträge, wie sie bei einer Versicherung anfallen würden
- Kostenfreie Auslandsrückholung, innerhalb Europas bis 5.200,- €, außerhalb Europas bis 10.300,- €
Da eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen zählt, wenn der Betrag “angemessen” ist, ist die eingezahlte Summe vor dem Sozialamt geschützt, wenn sich Ihre Lebensverhältnisse verändern.
Dies ist durch zwei wegweisende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.12.2003 (Aktenzeichen 5 D 84/02) und des Bundessozialgerichts vom 18.03.2008 (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R) entschieden worden und mittlerweile ständige Rechtsprechung. Somit ist jede andere Aussage hierüber unzutreffend.
Für alle Fragen rund um die Bestattungsvorsorge stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie umfassend, individuell und nach Ihren Wünschen.
Ein solches persönliches Gespräch und der Abschluss des Vorsorgevertrages mit uns ist selbstverständlich vertraulich, unverbindlich und kostenlos.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie umfassend und individuell.
Wir sind für Sie da.
Anschrift
Ahlswe Bestattungen, Hannoversche Straße 29, 30926 Seelze